Für diesen Dienst ist keine Registrierung oder Freischaltung notwendig. Es ist ein freier Zugang für BVD-Gesundheitsbescheinigungen unter folgendem Link eingerichtet
https://e-gov.ooe.gv.at/at.gv.ooe.bvdpublic/Start.jsp
Klickt man den Button Gesundheitsbescheinigungen an, öffnet sich ein Fenster, wo Ohrmarkennummer und Betriebsnummer einzugeben sind. Bei trächtigen Tieren ist „Trächtig“ anzuklicken und das Belegdatum einzugeben.
Danach einfach auf den Button Gesundheitsbescheinigung erstellen klicken. Wenn die Voraussetzungen gegeben sind, wird eine Gesundheitsbescheinigung im PDF Format erstellt.
Sind die Voraussetzungen nicht gegeben, oder liegt ein Eingabefehler vor, wird keine Gesundheitsbescheinigung erstellt, sondern es erscheint eine Fehlermeldung, die unter anderem Auskunft gibt, ob eine Gesundheitsbescheinigung nach einer Einzeltieruntersuchung ausgestellt werden kann. Der BVD Untersuchungsantrag steht ebenfalls auf der Startseite zur Verfügung und kann bei Bedarf ausgedruckt werden.
Hintergrund:
Laut § 15 der BVD Verordnung muss jedes Rind, das zur weiteren Nutzung verkauft wird, von einer BVD Gesundheitsbescheinigung begleitet werden. Der Großteil der Rinder, die in Oberösterreich in Verkehr gebracht werden, stammt aus Betrieben, die amtlich anerkannt BVD-virusfrei sind, und bei denen über die regelmäßige Untersuchung der Tankmilch ständig eine unverdächtige BVD-Kontrolluntersuchung vorliegt, die nicht älter ist als 3 Monate. In diesem Fall müssen Tiere, die am Betrieb geboren wurden, oder mindestens 6 Monate auf dem Betrieb waren, wenn sie verkauft werden, nicht auf BVD untersucht werden. Dasselbe gilt für amtlich anerkannt BVD-virusfreie Betriebe, die ein unverdächtiges Jungtierfenster oder Jungkuhgemelk, das nicht älter ist als 3 Monate, vorweisen können.
Ist der Betrieb nicht amtlich anerkannt BVD-virusfrei, können BVD-Gesundheitsbescheinigungen dann erstellt werden, wenn entsprechende Untersuchungsergebnisse für das entsprechende Tier vorliegen.