In der Freigabe-/ Positivliste sind alle Arzneimittel enthalten, die vom Bundesministerium für Gesundheit zur Abgabe an den Tierhalter freigegeben wurden. Die Einbindung des Tierhalters in die Anwendung von Arzneimmitteln ist möglich, wenn dies unter genauer Anleitung und Aufsicht des betreuenden Tierarztes erfolgt. Die Freigabe-/ Positivliste wird dreimal jährlich aktualisiert und in den Amtlichen Veterinärnachrichten veröffentlicht (siehe www.ris.bka.gv.at/Avn unter Gesundheit/Veterinärwesen).
- Freigabeliste-/ Positivliste - gültig ab 01. August 2024 (PDF-Datei)
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