Nicht barrierefreie Inhalte
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind – sofern sie auf der Website verwendet werden – aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:
-
Unvereinbarkeit mit den Barrierefreiheitsbestimmungen
Für Videos fehlt der Untertitel, sodass die gesprochenen Inhalte für gehörlose Benutzer nicht zur Verfügung stehen. Damit ist das WCAG-Erfolgskriterium 1.2.2 (Untertitel aufgezeichnet) nicht erfüllt.
Die Audiobeschreibung fehlt bei aufgezeichneten Videos, daher ist das WCAG-Erfolgskriterium 1.2.5 (Audiodeskription aufgezeichnet) nicht erfüllt.Nicht alle Bilder haben einen sinnvollen Alternativtext. Daher ist das WCAG-Erfolgskriterium 1.1.1 (Nicht-Text-Inhalt) nicht erfüllt.
Auf der Website befindet sich aufgrund des fortgeschrittenen Alters nicht valider Code. Damit ist das WCAG-Erfolgskriterium 4.1.1 (Standardkonformer und valider Quellcode) nicht erfüllt.
Auf der Website befinden sich nicht ausgezeichnete Fremdwörter und Abkürzungen. Damit ist das WCAG-Erfolgskriterium 3.1 (Lesbarkeit) nur teilweise erfüllt.
Die korrekte Reihung von Überschriften und Zwischenüberschriften ist nicht immer gewährleistet. Daher ist das WCAG-Erfolgskriterium 2.4.10.(Abschnittsüberschriften) nicht erfüllt.
Bei einigen Objekten ist der Farbkontrast nicht ausreichend gegeben. Damit ist das WCAG-Erfolgskriterium 1.4.3 (Kontrast) nicht erfüllt.
Im Kopf der Seite befindet sich ein Bilder-Karussell (Slider): Das Pausieren und Weiterklicken der einzelnen Bilder funktioniert nicht richtig.
Viele gleich lautende Link-Texte, die auf unterschiedliche Inhalte bzw. Dokumente verlinken.
Es sind keine HTML5 Landmarks vorhanden. Damit ist das WCAG-Erfolgskriterium 1.3.1 (Info und Beziehungen) nicht erfüllt. -
Unverhältnismäßige Belastung
Dateiformate (PDF-Format) von Büroanwendungen, die nicht in die Ausnahmeregelung der Richtlinie (EU) 2016/2102 fallen, sind nicht oder nur einigermaßen barrierefrei. Beispielsweise sind PDF-Dokumente nicht getaggt, sodass sie von Screenreader-Benutzern nicht oder nur unzureichend erfasst und genutzt werden können. Damit ist das WCAG Erfolgskriterium 4.1.2 (Name, Rolle, Wert) nicht erfüllt. Aufgrund der großen Anzahl an PDF-Dokumenten und damit verbundenen anfallenden Kosten sowie hohen organisatorischen Lasten für die Überarbeitung sind wir der Ansicht, dass dies eine unverhältnismäßige Belastung im Sinne der Barrierefreiheitsbestimmungen darstellen würde.Wir sind bemüht, neue PDF-Dokumente laufend zu verbessern und barrierefrei zugänglich zu gestalten oder Text-Alternativen zur Verfügung zu stellen.
-
Die Inhalte fallen nicht in den Anwendungsbereich der anwendbaren Rechtsvorschriften:
Viele, vorwiegend ältere PDF-Dokumente und Office-Dokumente sind nicht barrierefrei. Beispielsweise sind PDF-Dokumente nicht getaggt, sodass sie von Screenreader-Benutzern nicht oder nur unzureichend erfasst und genutzt werden können. Damit ist das WCAG Erfolgskriterium 4.1.2 (Name, Rolle, Wert) nicht erfüllt. Für diese nicht barrierefreien Dokumente, die von der Richtlinie (EU) 2016/2102 noch ausgenommen sind, ist derzeit keine umfassende Änderung geplant. Bitte teilen Sie uns mit, wenn Sie Schwierigkeiten mit konkreten Dokumenten haben. Wir bemühen uns, Ihnen dieses auf einer barrierefreien Art zur Verfügung zu stellen.