Weiterbildung
Aus- und Weiterbildungsverpflichtungen im Rahmen des TGD
Die TGD-Verordnung sieht für alle Teilnehmer des TGD verpflichtende Weiterbildungsmaßnahmen vor. Geregelt sind das Stundenausmaß sowie die Aus- und Weiterbildungsinhalte.
Die Anerkennung für TGD-Tierärzte erfolgt durch die Österreichische Tierärztekammer (ÖTK).
Die Anerkennung für alle TGD-Tierhalter wird durch die TGD-Geschäftsstelle durchgeführt.
Durchführende Organisationen von Veranstaltungen sind die Tiergesundheitsdienste, die Österreichische Tierärztekammer (ÖTK), die VETAK, das Ländliche Fortbildungsinstitut (LFI), Tierarztpraxen, sowie andere Organisationen, die von den Tiergesundheitsdiensten anerkannt werden.