Weiterbildung

Aus- und Weiterbildungsverpflichtungen im Rahmen des TGD

 

Die TGD-Verordnung sieht für alle Teilnehmer des TGD verpflichtende Weiterbildungsmaßnahmen vor. Geregelt sind das Stundenausmaß sowie die Aus- und Weiterbildungsinhalte.

Die Anerkennung für TGD-Tierärzte erfolgt durch die Österreichische Tierärztekammer (ÖTK).
Die Anerkennung für alle TGD-Tierhalter wird durch die TGD-Geschäftsstelle durchgeführt.

Durchführende Organisationen von Veranstaltungen sind die Tiergesundheitsdienste, die Österreichische Tierärztekammer (ÖTK), die VETAK, das Ländliche Fortbildungsinstitut (LFI), Tierarztpraxen, sowie andere Organisationen, die von den Tiergesundheitsdiensten anerkannt werden.

  • Österreichische Tierärztekammer, Landesstelle OÖ
  • Landwirtschaftskammer OÖ
  • Land OÖ
  • Wirtschaftskammer OÖ
  • Arbeiterkammer OÖ