Tierärzte
Gemäß aktueller TGD Verordnung 2009 hat der TGD-Tierarzt innerhalb von 4 Jahren an von der Tierärztekammer anerkannten Weiterbildungsveranstaltungen im Ausmaß von insgesamt mindestens 30 Stunden, beginnend mit dem Jahr das auf den Beitritt folgt, teilzunehmen. Die jeweiligen Tiergesundheitsdienste können im Bedarfsfall verpflichtende TGD-Weiterbildungen für ihre TGD-Tierärzte anordnen.
Die Anerkennung der TGD-Weiterbildungsstunden erfolgt durch die Österreichische Tierärztekammer (ÖTK). Die Inhalte sowie das genehmigte Stundenausmaß wird regelmäßig an die TGD-Geschäftsstelle übermittelt.
Die Einhaltung der TGD-Weiterbildungserfordernisse wird durch die Geschäftsstelle des Oö. Tiergesundheitsdienstes überprüft.