Ausbildung Tierhalter

Bei der Anwendung von Tierarzneimitteln (einschl. Impfstoffen) müssen gemäß TGD-Verordnung mindestens 8 Stunden Ausbildung nachweislich absolviert werden. 

Wird am Betrieb auch die Herstellung von Arzneifuttermitteln beabsichtigt, ist zusätzlich ein Mischkurs im Mindestausmaß von 3 Stunden zu absolvieren.

Die Ausbildung muss vor der beabsichtigten Anwendung von Tierarzneimitteln oder Herstellung von Arzneifuttermitteln absolviert werden. Alle Personen, welche am Betrieb tatsächlich Arzneimittel anwenden bzw. Arzneifuttermittel herstellen, müssen die jeweiligen Ausbildungserfordernisse erfüllen. TGD-Arzneimittelanwender sind vom TGD-Betreuungstierarzt am Betriebserhebungsdeckblatt festzuhalten sowie der TGD-Geschäftsstelle bekannt zu geben. Der TGD-Arzneimittelanwender muss nicht zwingend der gemeldete Tierhalter sein, sondern kann auch ein Familienangehöriger oder eine zum Betrieb in einem Dienst- oder Vertragsverhältnis stehende Person sein.

Die Ausbildungen werden vom Ländlichen Fortbildungsinstitut (LFI) als Berechtigungskurse tierartspezifisch angeboten.

  • TGD Grundkurs - Berechtigungskurs zur Anwendung von Arzneimitteln (8 Einheiten)
    Dieser Kurs ist für Tierhalter, die in die Arzneimittelanwendung durch Injektion oder Instillation (Euterinjektoren) eingebunden werden möchten.
     
  • TGD Mischtechnik - Berechtigungskurs zur Herstellung von Arzneifuttermitteln (3 Einheiten)
    Dieser Kurs ist für Tierhalter, die Arzneifuttermittel am Betrieb herstellen möchten.
  • Österreichische Tierärztekammer, Landesstelle OÖ
  • Landwirtschaftskammer OÖ
  • Land OÖ
  • Wirtschaftskammer OÖ
  • Arbeiterkammer OÖ