Der oberösterreichische Tiergesundheitsdienst (Oö. TGD) hat den Status eines gemeinnützigen Vereins mit dem Sitz in Linz.
Ordentliche Mitglieder des Oö. TGDs
- das Land Oberösterreich,
- die Landwirtschaftskammer für Oberösterreich,
- die Österreichische Tierärztekammer - Außenstelle Oberösterreich,
- die Wirtschaftskammer Oberösterreich und
- die Kammer für Arbeiter und Angestellte für Oberösterreich.
Organe des Vereins
- Generalversammlung (15 Delegierte)
- Vorstand (6 Mitglieder)
Dem Vorstand obliegt die fachliche Führung sowie die Regelung der finanziellen und organisatorischen Angelegenheiten.
Geschäftsstelle des Oö. TGD
Die Umsetzung dieser Aufgaben erfolgt in der Geschäftsstelle des Oö. TGD beim Amt der Oö. Landesregierung, Abteilung Veterinärdienst unter der Leitung eines Tierarztes als Geschäftsführer.
Im Oö. TGD sind derzeit die Sektion Wiederkäuer, die Sektion Schwein und die Sektion kleiner Wiederkäuer eingerichtet. In diesen Arbeitsgruppen sind Landwirte aus allen Produktionsbereichen sowie Tierärzte vertreten.
Teilnehmer des Vereins Oö. TGD
Die TGD-Tierhalter und TGD-Tierärzte sind keine Mitglieder, sondern Teilnehmer des Vereins Oö. TGD. Die Teilnahme am Tiergesundheitsdienst ist für Tierhalter und Tierärzte freiwillig. Jeder nach dem Tierärztegesetz zur freien Berufsausübung berechtigte Tierarzt und jeder Tierhalter hat die Möglichkeit zur Teilnahme am Tiergesundheitsdienst gemäß den Vorgaben der TGD-Verordnung. Erst wenn Tierarzt und Tierhalter Teilnehmer des Oö. TGDs (Teilnahmevertrag) sind, kann zwischen ihnen ein Betreuungsvertrag abgeschlossen werden.
Derzeit sind ca. 300 Tierärzte und 10.500 landwirtschaftliche Betriebe Teilnehmer beim Oö. Tgd.
Beirat Tiergesundheitsdienst Österreich
Die Länder-Tiergesundheitsdienste werden durch den Beirat Tiergesundheitsdienst Österreich koordiniert. Dieser Beirat wurde als Beratungsorgan der Bundesministerin für Gesundheit und Frauen eingerichtet (Oktober 2002).
Mitglieder des Beirates sind:
- TGDs der Bundesländer
- Tierärztekammer Österreich
- Landwirtschaftskammer Österreich
- Wirtschaftskammer
- Bundeskammer für Angestellte und Arbeiter
- Bundesministerium für Gesundheit - BMG
- Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft - BMLFUW
Der ÖTGD-Beirat ist Entscheidungsträger für bundeseinheitliche TGD-Programme. Er übernimmt die Aquisition und Koordination von Förderungen für TGD-Programme und die Verteilung an die Landesorganisationen. Eine wesentliche Aufgabe liegt auch in der Öffentlichkeitsarbeit. Außerdem sind durch die Koordination auf Bundesebene einheitliche Statuten, Verträge und Kontrollen in den Länder-TGDs gewährleistet.