Bei der Anwendung von Tierarzneimitteln (einschl. Impfstoffen) müssen gemäß TGD-VO mindestens 8 Stunden Ausbildung nachweislich absolviert werden.
Bei der Herstellung von Fütterungsarzneimitteln am Betrieb müssen gemäß TAKG-Ausbildungsverordnung mindestens 8 Stunden Ausbildung nachweislich absolviert werden.
Die Ausbildung muss vor der beabsichtigten Anwendung von Tierarzneimitteln oder Herstellung von Fütterungsarzneimitteln absolviert werden. Es muss derjenige am Betrieb die Ausbildung machen, der dann tatsächlich die Arzneimittel anwendet bzw. herstellt (muss nicht der Betriebsleiter sein).
Die Ausbildungsinhalte rechtliche Grundlagen, Arzneimittelwirkung, -anwendung, -lagerung im Ausmaß von 5 Stunden werden für beide Ausbildungen anerkannt.
Die „Start-Ausbildung“ wird vom LFI (Ländliches Fortbildungsinstitut) als sog. Berechtigungskurse angeboten.
- TGD Grundkurs - Berechtigungskurs zur Anwendung von Arzneimitteln (8 Einheiten)
Dieser Kurs ist für Tierhalter, die in die Arzneimittelanwendung durch Injektion oder Instillation (Euterinjektoren) eingebunden werden möchten. - TGD Mischtechnik - Berechtigungskurs zur Herstellung von Fütterungsarzneimitteln (3 Einheiten)
Dieser Kurs ist für Tierhalter, die Fütterungsarzneimitteln am Betrieb herstellen möchten.