1. Routinediagnostik
1.2. Sektionen Regau
Bei allen Tiere, die zur Gewinnung von Lebensmitteln oder von anderen zur Anwendung am
oder im Menschen dienenden Produkten vorgesehen sind, beteiligt sich der Oö. TGD an den
Untersuchungskosten.
Der Untersuchungsantrag Oö. TGD ist zu verwenden.
Am Untersuchungsantrag hat man die Möglichkeit, eine Sektion mit oder ohne weiterführende
Untersuchung zu beantragen. Bei einer Sektion mit weiterführende Untersuchung
entscheidet das Untersuchungsorgan, welche Proben an Untersuchungsstellen
weitergeleitet werden.
Weitere angekreuzte Untersuchungswünsche werden nicht berücksichtigt, außer das Untersuchungsorgan erachtet es als sinnvoll.
Kostenbeteiligung durch den Oö. TGD
Bei der Kostenbeteiligung wird zwischen TGD Betrieben und Nicht TGD Betrieben unterschieden.
Bei TGD Betrieben beteiligt sich der Oö. TGD mit 85% der Untersuchungskosten (Sektion
und weiterführende Untersuchungen).
Bei TGD Betrieben wird der 15%ige Selbstkostenbeitrag im Rahmen der zentralen Verrechnung
der Betriebserhebungen dem Tierhalter vorgeschrieben und zentral eingehoben.
Ein korrekt ausgefüllter Untersuchungsantrag (Mussfelder) ist Voraussetzung für eine Kostenbeteiligung
durch den Oö. TGD. Fehlen wesentliche Merkmale, so erfolgt die Verrechnung
durch das Untersuchungsorgan an den Einsender.
Für Nicht TGD Betrieben werden KEINE Kosten übernommen. Bei Nicht TGD Betrieben wird der Gesamtbetrag mittels Rechnung vorgeschrieben.
Untersuchungsstelle
Die Sektion wird bei der TKV Regau durch beauftragte Untersuchungsorgane (Amtstierärzte) durchgeführt.Die weiterführenden Untersuchungen werden an der AGES Linz oder Mödling vorgenommen.