1. Routinediagnostik
1.3. Bakteriologische Milchuntersuchung
Für alle Tierarten, für die ein TGD Betreuungsvertrag mit dem Oö. TGD besteht, sowie Tierarten die gemäß der TGD Verordnung mitbetreut werden dürfen (siehe TGD Verordnung),
übernimmt der Oö. TGD die Untersuchungskosten.
Der Untersuchungsantrag "Bakteriologische Milchuntersuchung" ist zu verwenden.
Üblicherweise ist der Untersuchungsantrag dem Probenahmeset beigelegt.
Kostenbeteiligung durch den Oö. TGD
Ein korrekt ausgefüllter Untersuchungsantrag (Mussfelder) ist Voraussetzung für eine Kostenübernahme durch den Oö. TGD. Fehlen wesentliche Merkmale, so erfolgt eine Verrechnung
mit dem Einsender. Der Oö. TGD übernimmt bei Einhaltung der oben beschriebenen Vorgangsweise 100% der Untersuchungskosten.
Untersuchungsstelle
TGD Labor Ried.
Bei anderen Untersuchungsstellen erfolgt eine Kostenbeteiligung nur unter der Voraussetzung, dass vorher ein schriftlicher Antrag gestellt wurde.