Immobilisierung, Schlachttieruntersuchung
Das Programm gliedert sich in den Teil Immbolilisierung von Wildtieren und den Teil Schlachttieruntersuchung bei Farmwild. Jede vom Tierhalter beabsichtigte Immobilisierung ist zeitgerecht dem Betreuungstierarzt zu melden. Die Immobilisierung ist nach Möglichkeit durch den Betreuungstierarzt vorzunehmen. Im Rahmen des Programms kann der Tierhalter die Schlachttieruntersuchung bei Farmwild durchführen.
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ÖTGD Programm zur Wildtierhaltung in Gehegen
(PDF-Datei)
Dezember 2016