Hierbei werden Erstdiagnosen von teilnehmenden TGD-Betrieben im Rinderdatenverbund (RDV) erfasst.
Diese Daten werden in Form von Berichten für das Herdenmanagement und die Bestandesbetreuung zur Verfügung gestellt.
Für die Teilnahme am TGD-Programm Gesundheitsmonitoring ist eine Teilnahmeerklärung notwendig, die von Landwirt und Tierarzt zu unterzeichnen ist.
Mit Zustimmung des Landwirtes stehen diese Informationen dem Tierarzt unter EDV Anwendungen zur Verfügung.